Erwägungsgrund 21 32023R0435
Langwierige Verwaltungsverfahren sind einige der Haupthindernisse für die Nutzung erneuerbarer Energien. Zu diesen Hindernissen gehören die Komplexität der geltenden Vorschriften für die Standortauswahl und die behördliche Genehmigung von Projekten, die Komplexität und Dauer der Umweltverträglichkeitsprüfung der Projekte sowie Probleme im Zusammenhang mit dem Netzanschluss oder Personalengpässe bei Genehmigungsbehörden oder Netzbetreibern. Um sicherzustellen, dass die Union ihre Energie- und Klimaziele erreicht, ist eine weitere Vereinfachung und Beschleunigung der administrativen Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien und die damit zusammenhängende Stromnetzinfrastruktur erforderlich. Im Rahmen des Europäischen Semesters 2022 wurden Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, um den Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Wie in der Mitteilung der Kommission vom 18. Mai 2022 mit dem Titel „REPowerEU Plan“ angekündigt, hat die Kommission vorgeschlagen, die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates über Energie aus erneuerbaren Quellen zu ändern, um ein schnelleres Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien einzuführen. Darüber hinaus wurden mit der Verordnung (EU) 2022/2577 des Rates, in der ein Rahmen für den beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt wird, befristete Notfallvorschriften eingeführt.