Erwägungsgrund 44 32023R0435
Die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben sich erheblich auf die Preise für Energie, Lebensmittel und Baustoffe ausgewirkt und auch zu Engpässen in den globalen Lieferketten geführt; sie haben ferner zu einer höheren Inflation geführt und neue Herausforderungen — einschließlich der Gefahr der Energiearmut und höherer Lebenshaltungskosten — mit sich gebracht. Eine Reaktion auf diese Herausforderungen könnte notwendig sein. Diese Entwicklungen wirken sich unmittelbar auf die Fähigkeit zur Durchführung der Maßnahmen in Aufbau- und Resilienzplänen aus. Soweit die Mitgliedstaaten nachweisen können, dass aufgrund dieser Entwicklungen ein bestimmtes Etappenziel oder ein bestimmter Zielwert vollständig oder teilweise nicht mehr zu erreichen ist, so könnten diese Situationen als objektive Umstände gemäß der Verordnung (EU) 2021/241 geltend gemacht werden. Soweit die Mitgliedstaaten nachweisen können, dass die Erreichung eines bestimmten Etappenziels oder eines bestimmten Zielwerts mit der Erreichung der REPowerEU-Ziele in Konflikt steht, könnten solche Situationen darüber hinaus auch als objektive Umstände gemäß der genannten Verordnung geltend gemacht werden. Darüber hinaus sollte kein Änderungsantrag die allgemeine Umsetzung von Aufbau- und Resilienzplänen, einschließlich der Reform- und Investitionsanstrengungen der Mitgliedstaaten, untergraben.