Erwägungsgrund 32 32023R0435
Mit der Verordnung (EU) 2022/1854 des Rates wird ein befristeter Solidaritätsbeitrag für Unternehmen und Betriebsstätten der Union mit Tätigkeiten im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich eingeführt, der in allen Mitgliedstaaten gilt. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, einen Teil der Einnahmen aus diesem befristeten Beitrag zu verwenden, um Synergien und Komplementaritäten mit den Reformen und Investitionen in ihren REPowerEU-Kapiteln in kohärenter Weise zu fördern, um Maßnahmen zu finanzieren, die auf nationaler Ebene im Einklang mit den REPowerEU-Zielen durchgeführt werden sollen.