Erwägungsgrund 43 32023R0435
Die Kommission sollte die Durchführung der im REPowerEU-Kapitel dargelegten Reformen und Investitionen sowie deren Beitrag zu den REPowerEU-Zielen überwachen und die entsprechenden Informationen hierüber zur Verfügung stellen, insbesondere durch den Austausch im Zuge des Aufbau- und Resilienzdialogs, durch die Berichterstattung im Aufbau- und Resilienzscoreboard sowie durch einen gesonderten Abschnitt im Jahresbericht, der dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt wird.