Erwägungsgrund 34 32023R0435
Im Rahmen der Soforthilfe der Union zur Bewältigung der hohen Energiepreise infolge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine sollten von den Energiepreissteigerungen besonders betroffene kleine und mittlere Unternehmen (im Folgenden „KMU“) sowie finanziell schwächere Haushalte mit gezielten, befristeten außerordentlichen Maßnahmen innerhalb des mit der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichteten Rahmens für die Kohäsionspolitik 2014-2020 durch einen flexiblen Einsatz von Mitteln aus dem Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischer Sozialfonds (ESF) und dem Kohäsionsfonds bei der Bewältigung der seit dem 1. Februar 2022 angefallenen und bezahlten Energiekosten unterstützt werden. Eine derartige Unterstützung steht voll und ganz im Einklang mit den Zielen von REPowerEU.