Erwägungsgrund 27 32023R0435
Die Mitgliedstaaten sollten gegebenenfalls Maßnahmen mit einer grenzüberschreitenden oder länderübergreifenden Dimension oder Wirkung in die REPowerEU-Kapitel aufnehmen, die in der jüngsten Bedarfsermittlung der Kommission ermittelt wurden und unter anderem zur Schaffung eines europäischen Mehrwerts beitragen. Es sollte ferner berücksichtigt werden, dass Maßnahmen, die in einem Mitgliedstaat durchgeführt werden, Übertragungseffekte auf andere Mitgliedstaaten haben könnten. Die Kommission sollte die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten so früh wie möglich ermöglichen, damit Maßnahmen mit grenz- oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung entwickelt werden, die in die REPowerEU-Kapitel aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten sollten anstreben sicherzustellen, dass diese Maßnahmen einen Betrag von mindestens 30 % der geschätzten Kosten der im REPowerEU-Kapitel enthaltenen Maßnahmen ausmachen. Zusätzlich zu Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung sollten Maßnahmen auf nationaler Ebene, die im Einklang mit den REPowerEU-Zielen zur Sicherung der Energieversorgung in der Union insgesamt beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung bestehender Engpässe bei der Energieübertragung, -verteilung und -speicherung, die in der jüngsten Bedarfsermittlung der Kommission festgestellt wurden, wodurch das Potenzial für grenzüberschreitende Stromflüsse zwischen den Mitgliedstaaten erhöht wird, als Maßnahmen mit grenzüberschreitender oder länderübergreifender Dimension oder Wirkung gelten. Maßnahmen zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und zur Verringerung der Energienachfrage sollten ebenfalls als Maßnahmen mit positiver grenzüberschreitender Wirkung betrachtet werden, da sie weitere Kapazitäten oder Lieferungen für andere Mitgliedstaaten freisetzen.