Erwägungsgrund 5 32023R0435
Um die Komplementarität, Einheitlichkeit und Kohärenz der Strategien und Maßnahmen der Union und der Mitgliedstaaten zur Förderung der Unabhängigkeit, Sicherheit und Nachhaltigkeit der Energieversorgung der Union zu maximieren, sollten diese energiebezogenen Reformen und Investitionen im Rahmen eines eigenen „REPowerEU-Kapitels“ in den Aufbau- und Resilienzplänen festgelegt werden.