Erwägungsgrund 19 32023R0839
Die Treibhausgasinventare werden sich durch einen verstärkten Einsatz von Überwachungstechnologie und durch umfangreichere Kenntnisse verbessern. Für Mitgliedstaaten, die ihre Methodik zur Berechnung der Emissionen und des Abbaus verbessern, sollte ein Konzept der methodischen Anpassung eingeführt werden. So könnten etwa die folgenden Probleme zu einer methodischen Anpassung führen: Änderungen der Berichterstattungsmethoden, neue Daten oder Korrekturen statistischer Fehler, Aufnahme neuer Kohlenstoffspeicher oder Gase, Neuberechnung früherer Schätzungen auf der Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Übereinstimmung mit den Richtlinien des IPCC für nationale Treibhausgasinventare von 2006, Aufnahme neuer Elemente der Berichterstattung und verbesserte Überwachung natürlicher Störungen. Die Daten aus den Treibhausgasemissionsinventaren für die betreffenden Mitgliedstaaten sollten einer methodischen Anpassung unterzogen werden, um die Auswirkungen der geänderten Methodik auf die Bewertung der gemeinsamen Erreichung des Unionsziels für 2030 auszugleichen und um die Umweltintegrität zu wahren.