Erwägungsgrund 29 32023R0839
Aufgrund der Einführung berichtsbasierter Zielvorgaben infolge dieser Änderungsverordnung müssen die Emissionen und der Abbau von Treibhausgasen mit höherer Genauigkeit geschätzt werden. Darüber hinaus werden die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, die Mitteilung der Kommission vom 20. Mai 2020 mit dem Titel „Vom Hof auf den Tisch – eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem“, die Neue EU-Waldstrategie für 2030, die EU-Bodenstrategie für 2030, die Mitteilung der Kommission vom 15. Dezember 2021 mit dem Titel „Nachhaltige Kohlenstoffkreisläufe“, die Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Mitteilung der Kommission vom 24. Februar 2021 mit dem Titel „Ein klimaresilientes Europa aufbauen – die neue EU-Strategie für die Anpassung an den Klimawandel“ alle eine verstärkte Landüberwachung erforderlich machen, damit ein Beitrag zur Erhaltung und Stärkung der Resilienz des natürlichen Kohlenstoffabbaus in der gesamten Union geleistet wird. Die Überwachung und Berichterstattung in Bezug auf Emissionen und Abbau muss verbessert werden, indem unter Umständen fortschrittliche Technologien, die im Rahmen von Unionsprogrammen wie Copernicus zur Verfügung stehen, und digitale Daten, die im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erhoben werden, genutzt werden und der grüne und digitale Wandel im Bereich der Innovationen vorangebracht wird.