Erwägungsgrund 25 32023R0839
Angesichts der Tatsache, dass die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Land- und Waldbesitzer bzw. -bewirtschafter wichtig ist, damit die in dieser Änderungsverordnung festgelegten Zielvorgaben erreicht werden können, sollte die Kommission bei der Bewertung der Entwürfe zur Aktualisierung der zuletzt übermittelten integrierten nationalen Energie- und Klimapläne gemäß der Verordnung (EU) 2018/1999 sicherstellen, dass die finanzielle Unterstützung, einschließlich des relevanten Teils der Einnahmen, die aus der Versteigerung von EU-EHS-Zertifikaten gemäß der Richtlinie 2003/87/EG erzielt und für Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft verwendet werden, Strategien und Maßnahmen zugutekommt, die speziell darauf ausgerichtet sind, dass die in dieser Änderungsverordnung festgelegten Budgets und Zielvorgaben von den Mitgliedstaaten erreicht werden. Die Kommission sollte bei ihrer Bewertung ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass unter Berücksichtigung bestehender Rechtsvorschriften ökosystembasierte Ansätze gefördert werden und dass die Dauerhaftigkeit des zusätzlichen Abbaus von Treibhausgasen sichergestellt wird.