Verordnung (EU) 2023/839 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/841 hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Vereinfachung der Berichterstattungs- und Compliance-Vorschriften und der Festlegung der Zielvorgaben der Mitgliedstaaten für 2030 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 hinsichtlich der Verbesserung der Überwachung, der Berichterstattung, der Verfolgung der Fortschritte und der Überprüfung (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Werte für die Beschirmung, die in Anhang II der Verordnung (EU) 2018/841 für die einzelnen Mitgliedstaaten aufgeführt sind, sollten an die der UNFCCC gemeldeten Werte oder die vorhersehbaren Aktualisierungen dieser Werte angepasst werden.
Erwägungsgrund 28 32023R0839Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen