Erwägungsgrund 16 32023R0857
Die COVID-19-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine wirken sich auf die Wirtschaft der Union und das Niveau ihrer Treibhausgasmissionen in einem Maße aus, das noch nicht vollständig quantifiziert werden kann. Andererseits führt die Union ihr bislang umfangreichstes Konjunkturpaket durch und beschleunigt die Abkehr von fossilen Brennstoffen, was sich auch auf das Niveau der Treibhausgasemissionen auswirken könnte. Angesichts dieser Unwägbarkeiten und anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die sich auf die Treibhausgasemissionen auswirken, ist es angebracht, die Emissionsdaten im Jahr 2025 zu überprüfen und erforderlichenfalls im Jahr 2025 die jährlichen Emissionszuweisungen für die Jahre 2026 bis 2030 zu aktualisieren. Für diese Aktualisierung sollte die Kommission die Daten aus den nationalen Inventaren umfassend überprüfen, um auf deren Grundlage die durchschnittlichen Treibhausgasemissionen jedes Mitgliedstaats in den Jahren 2021, 2022 und 2023 zu ermitteln.