Erwägungsgrund 23 32023R0857
Die Klimaschutzmaßnahmen der Union sollten sich auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen. Die Stellungnahmen des mit Artikel 10a der Verordnung (EG) Nr. 401/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten europäischen wissenschaftlichen Beirats für Klimawandel sollten daher im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2018/842 berücksichtigt werden.