Erwägungsgrund 5 32023R0857
Am 16. Juni 2022 hat der Rat eine Empfehlung zur Sicherstellung eines gerechten Übergangs zur Klimaneutralität angenommen, in der hervorgehoben wird, dass begleitende Maßnahmen erforderlich sind und dass besonderes Augenmerk auf die Unterstützung der Regionen, Industrien, Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Haushalte und Verbraucherinnen und Verbraucher gelegt werden muss, die vor den größten Herausforderungen stehen werden. In dieser Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, eine Reihe von Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung und Übergang zu neuen Arbeitsplätzen, Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmertum, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vergabe öffentlicher Aufträge, Besteuerungs- und Sozialschutzsysteme, grundlegende Dienstleistungen und Wohnraum sowie — unter anderem zur Stärkung der Gleichstellung der Geschlechter — in der allgemeinen und beruflichen Bildung in Erwägung zu ziehen.