Erwägungsgrund 25 32023R0857
Bei der Überprüfung der Verordnung (EU) 2018/842 im Jahr 2024 sollten die Ziele der Union für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119, die Verpflichtung der Union zu den Zielen des Übereinkommens von Paris und alle einschlägigen Verpflichtungen, die sich aus den Konferenzen der Vertragsparteien des UNFCCC ergeben, berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollte diese Überprüfung einen Weg zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen umfassen, der mit dem verbindlichen Ziel der Klimaneutralität in der Union bis 2050 gemäß der Verordnung (EU) 2021/1119 vereinbar ist.