Verordnung (EU) 2023/857 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. April 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/842 zur Festlegung verbindlicher nationaler Jahresziele für die Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Zeitraum 2021 bis 2030 als Beitrag zu Klimaschutzmaßnahmen zwecks Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Übereinkommen von Paris sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1999 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnungen (EU) 2018/842 und (EU) 2018/1999 sollten daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 28 32023R0857Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen