Erwägungsgrund 16 32024R1183
Die Mitgliedstaaten sollten die durch diese Verordnung gebotenen Möglichkeiten nutzen, um, im Rahmen ihrer Zuständigkeit, europäische Brieftaschen für die Digitale Identität für auf ihrem Hoheitsgebiet ansässige natürliche und juristische Personen bereitzustellen. Um den Mitgliedstaaten Flexibilität zu bieten und modernste Technologie zu nutzen, sollte durch diese Verordnung die Bereitstellung von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität direkt durch einen Mitgliedstaat, im Auftrag eines Mitgliedstaats oder unabhängig von einem Mitgliedstaat, aber von einem Mitgliedstaat anerkannt, ermöglicht werden.