Erwägungsgrund 75 32024R1183
Um diese Verordnung mit globalen Entwicklungen in Einklang zu halten und den bewährten Verfahren im Binnenmarkt zu folgen, sollten von der Kommission erlassene delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert werden. Bei der Bewertung der Notwendigkeit dieser Aktualisierungen sollte neuen Technologien, Praktiken, Standards oder technischen Spezifikationen Rechnung getragen werden.