Erwägungsgrund 37 32024R1183
Mit der Verordnung (EU) 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates wird die Sicherheit von Personalausweisen mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen ab August 2021 erhöht. Die Mitgliedstaaten sollten prüfen, ob es möglich ist, diese im Rahmen elektronischer Identifizierungssysteme zu notifizieren, um die grenzübergreifende Verfügbarkeit elektronischer Identifizierungsmittel auszuweiten.