Erwägungsgrund 38 32024R1183
Das Notifizierungsverfahren für elektronische Identifizierungssysteme sollte vereinfacht und beschleunigt werden, um den Zugang zu benutzerfreundlichen, vertrauenswürdigen, sicheren und innovativen Authentifizierungs- und Identifizierungslösungen zu fördern und gegebenenfalls private Identitätsanbieter zu ermutigen, den Behörden der Mitgliedstaaten elektronische Identifizierungssysteme zur Notifizierung als nationale elektronische Identifizierungssysteme gemäß der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 anzubieten.