Erwägungsgrund 72 32024R1183
Um Rechtssicherheit bezüglich der Gültigkeit fortgeschrittener elektronischer Signaturen auf der Grundlage qualifizierter Zertifikate zu schaffen, muss die Bewertung durch den vertrauenden Beteiligten, der die Validierung dieser fortgeschrittenen elektronischen Signatur auf der Grundlage qualifizierter Zertifikate durchführt, festgelegt werden.