Erwägungsgrund 8 32024R1183
Mehrere Mitgliedstaaten haben elektronische Identifizierungsmittel, die von Diensteanbietern in der Union akzeptiert werden, eingeführt und nutzen diese. Darüber hinaus wurde sowohl in nationale als auch in grenzüberschreitende Lösungen auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 910/2014, unter anderem in die Interoperabilität notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme gemäß jener Verordnung, investiert. Zur Gewährleistung der Komplementarität von europäischen Brieftaschen für die Digitale Identität und ihrer raschen Annahme durch derzeitige Nutzer notifizierter elektronischer Identifizierungsmittel und zur Minimierung der Auswirkungen auf bestehende Diensteanbieter wird erwartet, dass europäische Brieftaschen für die Digitale Identität davon profitieren, dass sie auf den aus bestehenden elektronischen Identifizierungsmitteln und aus der auf Unions- und nationaler Ebene eingerichteten Infrastruktur notifizierter elektronischer Identifizierungssysteme gewonnenen Erfahrungen aufbauen.