Erwägungsgrund 27 32024R1183
Durch den Schutz von Nutzern und Unternehmen vor Cybersicherheitsrisiken tragen die in dieser Verordnung festgelegten grundlegenden Cybersicherheitsanforderungen auch dazu bei, den Schutz personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre der Einzelnen zu verbessern. Synergieeffekte sowohl bei der Normung als auch bei der Zertifizierung von Cybersicherheitsaspekten sollten im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der Kommission, den europäischen Normungsorganisationen, der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), dem durch die Verordnung (EU) 2016/679 eingesetzten Europäischen Datenschutzausschuss und den nationalen Datenschutzaufsichtsbehörden berücksichtigt werden.