Erwägungsgrund 12 32024R2462
Unter Berücksichtigung des Dossiers nach Anhang XV und der Stellungnahmen des RAC und des SEAC vertritt die Kommission die Auffassung, dass sich aus der Verwendung und dem Inverkehrbringen von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen in bestimmten Gemischen und bestimmten Erzeugnissen ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt ergibt, gegen das unionsweit vorgegangen werden muss.