Erwägungsgrund 23 32024R2462
Die Kommission stimmt mit dem RAC und dem SEAC darin überein, dass Stoffe mit einer Perfluoralkylgruppe mit der Formel C6F13-, die direkt an ein Sauerstoffatom an einem nicht am Kettenende befindlichen Kohlenstoffatom gebunden ist, aus dem Anwendungsbereich der Beschränkung von Stoffen ausgenommen werden sollten, da diese Stoffe nicht in PFHxA umgewandelt werden können. Aufgrund ihrer chemischen Struktur würden bei einem Abbau zu einer Carbonsäure oder einem Carboxylat zwei getrennte kürzere Fluoralkylketten entstehen, deren Gefahren und Risiken im Dossier nach Anhang XV nicht bewertet wurden.