Erwägungsgrund 5 32024R2462
Der RAC unterstützte die von Deutschland vorgeschlagene Beschränkung in Bezug auf Verwendungen, bei denen es nicht möglich ist, Risikomanagementmaßnahmen zur Minimierung der Emissionen zu ergreifen, insbesondere bei weitverbreiteten Verwendungen durch Verbraucher in Lebensmittelkontaktmaterialien, in Textilien sowie in Feuerlöschschäumen für öffentliche Feuerwehren, die drei Hauptemissionsquellen darstellen. Auf der Grundlage der nur begrenzt verfügbaren Informationen über die Verwendungsbedingungen und die Wirksamkeit von Risikomanagementmaßnahmen konnte der RAC jedoch keine Schlussfolgerung dazu ziehen, ob bestimmte andere Verwendungen zu den festgestellten Risiken beitragen, etwa in Verchromungen und Feuerlöschschäumen zum Einsatz in Industrieanlagen. Bei diesen anderen Verwendungen sind die Unsicherheiten in Bezug auf die derzeitigen Verwendungsbedingungen und die Wirksamkeit der Risikomanagementmaßnahmen zu groß, um den Schluss zu ziehen, dass die von Deutschland vorgeschlagene Beschränkung die wirksamste Risikomanagementoption ist.