Erwägungsgrund 21 32024R2462
Die Kommission stellt fest, dass Verwendungen von PFHxA, ihren Salzen und PFHxA-verwandten Stoffen, die nicht unter diese gezielte Beschränkung fallen, auch in zwei weiteren anhängigen Beschränkungsdossiers enthalten sind, insbesondere PFAS in Feuerlöschschäumen und PFAS in allen anderen Verwendungen. Die Kommission wird ferner prüfen, ob diese Verwendungen auf der Grundlage der in diesen Dossiers und den entsprechenden Stellungnahmen enthaltenen Begründungen und Informationen eingeschränkt werden müssen.