Erwägungsgrund 6 32024R2462
Darüber hinaus schloss sich der RAC der Begründung für die meisten von Deutschland vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen nicht an, da die verfügbaren Informationen nicht ausreichend für die Schlussfolgerung waren, dass die Freisetzungen aus diesen Verwendungen minimiert wurden. Für den Fall, dass eine Beschränkung erlassen werden sollte, unterstützte der RAC jedoch Ausnahmen für die folgenden Verwendungen, da glaubwürdige Informationen über die Minimierung der daraus resultierenden Freisetzungen zur Verfügung standen: Halbleiter und damit zusammenhängende Ausrüstung, Epilame in Uhren, Beschichtungen für Hörhilfen, implantierbare medizinische Geräte und transportierte isolierte Zwischenprodukte.