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Russland erzielt erhebliche Einnahmen aus dem Verkauf von Öl. Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird ein Verbot von Transaktionen mit Raffinerien in Russland und anderen Drittländern als Russland, die zur Verarbeitung oder Raffination von Rohöl oder zur Verarbeitung oder Mischung von in Anhang XXV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Erdölerzeugnissen oder von mineralischen Erzeugnissen genutzt werden, die ihren Ursprung in Russland haben, oder mit Raffinerien, die zur Umgehung restriktiver Maßnahmen genutzt werden, eingeführt. Derartige Transaktionen umfassen den Zugang zu den Anlagen der aufgeführten Raffinerien und die Erbringung von Dienstleistungen. Im Beschluss (GASP) 2026/1849 wird daher eine Raffinerie gemäß diesen Kriterien für die Aufnahme in die Liste aufgeführt. Diese Aufnahme einer Raffinerie in die Liste sollte auch im einschlägigen Anhang der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 berücksichtigt werden.