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Mit der Verordnung (EU) 2026/506 wurde das in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 enthaltene Verbot der Erfüllung von Forderungen, die von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden, die in anderen Drittländern als Russland und in im entsprechenden Anhang der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Partnerländern niedergelassen sind, ausgeweitet, wenn diese natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen Güter, Technologien oder Dienstleistungen verkaufen, liefern, weitergeben oder ausführen, deren Verkauf, Lieferung, Weitergabe oder Ausfuhr gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 verboten ist, unabhängig davon, ob die Güter, Technologien oder Dienstleistungen ihren Ursprung in der Union haben oder nicht. Diese Personen können jedoch weiterhin in Drittländern Forderungen im Zusammenhang mit Verträgen und Transaktionen, die von diesen Verboten berührt werden, geltend machen, wodurch Staatsangehörigen von Mitgliedstaaten oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats gegründeten juristischen Personen Schaden zugefügt wird. Daher muss die Möglichkeit ausgeweitet werden, für solche Schäden vor Gerichten der Mitgliedstaaten Schadensersatz zu verlangen.