Gesetze
Gesetz wird geladen …
Mit dem Beschluss (GASP) 2026/1849 wird der Anwendungsbereich der Ausnahmeregelung in Bezug auf Transaktionen im Zusammenhang mit den Erdgaspipelines Nord Stream und Nord Stream 2 präzisiert, die die Fertigstellung, den Betrieb, die Instandhaltung oder die Nutzung dieser Pipelines betreffen.