§ 16 BauVorlVO
Dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung von Veranstaltungen in Versammlungsstätten nach § 2 Absatz 4 Nummer 7 der Landesbauordnung sind folgende für die Beurteilung erforderlichen Bauvorlagen beizufügen: Abschnitt 3 Übergangs- und Schlussvorschriften
allgemeine Beschreibung des geplanten Vorhabens mit folgenden Angaben:
erwartete Besucheranzahl, Veranstaltungsdauer, Einlasszeiten, Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Licht- und Lärmemissionen (Musik, Darbietungen, Außenbeleuchtung),
Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen und offenem Feuer sowie Laseranlagen,
Cateringkonzept,
Anzahl der Toiletten,
Ablaufplanung der Veranstaltung und vorgesehene behördliche Abnahmetermine,
Arbeitsgalerien für Licht-, Ton-, Bild- und Regieanlagen,
Vervielfältigung der Flurkarte,
vermaßter Lageplan bei Veranstaltungen im Freien im Maßstab 1 : 200 mit Darstellung der:
Bühnen, Bestuhlung, Tribünen, Verkaufsstände, Toiletten, Zelte und Container,
Abschrankungen und Schutzvorrichtungen mit Darstellung der Zelte des VIP-Bereiches,
Rettungswegführung auf dem Veranstaltungsgelände einschließlich des Nachweises der Rettungswegbreiten und Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung,
Flächen für die Feuerwehr und den Sanitäts- und Rettungsdienst,
sonstige zutreffende Angaben nach § 3 Absatz 3,
Bauzeichnungen:
bei Veranstaltungen im Freien im dafür geeigneten Maßstab: Grundrisse, Ansichten, Schnitte geplanter baulicher Anlagen,
bei Veranstaltungen in Gebäuden: Grundrisse im Maßstab 1 : 100 mit Darstellung der Rettungswegführung einschließlich des Nachweises der Rettungswegbreiten, Bestuhlungspläne,
Prüfbuch mit Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten und Gastspielprüfbuch,
Stellplatznachweis,
Sicherheitskonzept und Angaben zum Ordnungsdienst,
Nachweis der ausreichenden Brandsicherheitswache und des Sanitäts- und Rettungsdienstes,
Benennung der oder des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik,
Brandschutznachweis.