§ 6 BauVorlVO
Nachweis der baulichen Nutzung
§ 6 BauVorlVO
Als Nachweis der baulichen Nutzung ist eine prüffähige Berechnung aufzustellen über:
1.
die vorhandene und die anrechenbare Grundstücksfläche,
2.
die vorhandene, die geplante und die zulässige Grundfläche,
3.
die vorhandene, die geplante und die zulässige Geschossfläche,
4.
soweit erforderlich, die vorhandene, die geplante und die zulässige Baumasse,
5.
soweit erforderlich, die vorhandene, die geplante und die zulässige Zahl der Vollgeschosse.