Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2000/265/EG) · KAPITEL V
In allen Fällen, in denen Kontakte unter den Bedingungen des Artikels 29 Absatz 6 Buchstabe h) stattgefunden haben, wird ein Vermerk für die Unterlagen erstellt, und der Kontakt (die Kontakte) ist (sind) in dem Bericht zu erwähnen, der dem Vergabebeirat nach Artikel 36 später unterbreitet wird.
Art. 30 32000D0265Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen