Art. 34 32000D0265
Sämtliche Angebote sind zu öffnen.Die Angebote werden von einem zu diesem Zweck vom Stellvertretenden Generalsekretär eingesetzten Ausschuss gleichzeitig geöffnet. Der Ausschuss setzt sich aus drei hochrangigen Beamten aus unterschiedlichen Direktionen des Generalsekretariats zusammen.Der Ausschuß erstellt einen Bericht über die Öffnung der Angebote, der von allen Ausschußmitgliedern zu unterzeichnen ist.Jede Seite eines jeden Angebots ist von zumindest einem Ausschußmitglied abzuzeichnen. Der Ausschuß erstellt ein Protokoll über die Öffnung der eingegangenen Angebote, in dem insbesondere alle Dokumente anzugeben sind, die von jedem Bieter im Zusammenhang mit der Ausschreibung eingereicht wurden.