Art. 44 32000D0265
Als Unterlage für die erste Auszahlungsanordnung im Rahmen eines Auftrags, der eine Sicherheitsleistung erfordert, werden die üblichen Belege durch eine vom Rechnungsführer beglaubigte Abschrift der bei der Einzahlung der Sicherheit ausgestellten Empfangsbestätigung oder durch eine vom Rechnungsführer beglaubigte Abschrift der Erklärung der Institution oder des Dritten, welche(r) die Bürgschaft stellt, ergänzt.