Art. 33 32000D0265
Die Einreichung der Angebote erfolgt nach Wahl der Bieter Das Datum ist in diesen beiden Fällen das gleiche.Zur Geheimhaltung und zur Vermeidung von Schwierigkeiten ist in der Ausschreibung folgendes zu vermerken: Das Angebot ist in zwei Umschlägen einzureichen; beide Umschläge werden verschlossen. Der innere Umschlag trägt außer der Angabe der in der Ausschreibung genannten Empfänger-Dienststelle den Vermerk Ausschreibung — nicht durch den Postdienst zu öffnen . Bei Verwendung von selbstklebenden Umschlägen sind diese mit Klebebändern zu verschließen, über denen der Absender quer seine Unterschrift anzubringen hat.
durch die Post:
durch Abgabe beim Generalsekretariat des Rates, die unmittelbar oder durch jeden Bevollmächtigten des Bieters, einschließlich privater Kurierdienste, erfolgen kann.