Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2000/265/EG) · KAPITEL V
Bei der Vergabe von Aufträgen durch den Stellvertretenden Generalsekretär im Namen der in Artikel 25 genannten Mitgliedstaaten dürfen die Angehörigen der Mitgliedstaaten und Islands, Norwegens und der Schweiz nicht aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit unterschiedlich behandelt werden.
Art. 31 32000D0265Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen