Beschluß des Rates vom 27. März 2000 zur Festlegung einer Finanzregelung für die Haushaltsaspekte der vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates zu verwaltenden Verträge über die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationsinfrastruktur für den Schengen-Rahmen („Sisnet“), die von ihm als Vertreter bestimmter Mitgliedstaaten geschlossen worden sind (2000/265/EG) · KAPITEL V
Verträge, die vom Stellvertretenden Generalsekretär im Namen der in Artikel 25 genannten Mitgliedstaaten und von den betreffenden Vertretern Islands, Norwegens und der Schweiz nach der Bekanntmachung einer Ausschreibung zu schließen sind, sind zunächst einem Vergabebeirat zur Stellungnahme vorzulegen.
Art. 36 32000D0265Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen