Erwägungsgrund 1 32003D0170
Der Rat „Justiz und Inneres“ hat auf seiner Tagung vom 3. Dezember 1998 den Aktionsplan des Rates und der Kommission zur bestmöglichen Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts angenommen, nach dessen Nummer 48 innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags Maßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit sowie gemeinsamer Initiativen in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Austausch von Verbindungsbeamten, Abordnung, Einsatz von Ausrüstungsgegenständen und kriminaltechnische Forschung ergriffen werden sollten.