Erwägungsgrund 3 32003D0170
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 15. und 16. Oktober 1999 in Tampere den Rat und die Kommission ersucht, in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament darauf hinzuwirken, dass der Vertrag von Amsterdam auf der Grundlage des auf der Tagung des Rates (Justiz und Inneres) vom 3. Dezember 1998 angenommenen und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 11. und 12. Dezember 1998 in Wien gebilligten Aktionsplans und der in Tampere vereinbarten politischen Leitlinien und konkreten Ziele, zu denen auch die Vertiefung der polizeilichen Zusammenarbeit zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität zählt, in allen Teilen und unmittelbar durchgeführt wird.