Erwägungsgrund 20 32003D0170
Die Gemeinsame Maßnahme 96/602/JI und Artikel 47 Absatz 4 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sollten dementsprechend aufgehoben werden —
Die Gemeinsame Maßnahme 96/602/JI und Artikel 47 Absatz 4 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen sollten dementsprechend aufgehoben werden —