Erwägungsgrund 6 32003D0170
Der Rat hat am 14. Oktober 1996 die Gemeinsame Maßnahme 96/602/JI betreffend einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für Initiativen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbindungsbeamte angenommen.
Der Rat hat am 14. Oktober 1996 die Gemeinsame Maßnahme 96/602/JI betreffend einen gemeinsamen Orientierungsrahmen für Initiativen der Mitgliedstaaten in Bezug auf Verbindungsbeamte angenommen.