Erwägungsgrund 13 32003D0170
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sollte verstärkt werden, um den Informationsaustausch zur Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität zu erleichtern.
Die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf diesem Gebiet sollte verstärkt werden, um den Informationsaustausch zur Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität zu erleichtern.