Erwägungsgrund 15 32003D0170
Mit diesem Beschluss sollen Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität geregelt werden.
Mit diesem Beschluss sollen Fragen im Zusammenhang mit der Bekämpfung der schweren grenzüberschreitenden Kriminalität geregelt werden.