Erwägungsgrund 2 32003D0170
Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung vom 11. und 12. Dezember 1998 in Wien in seiner Schlussfolgerung 83 den Aktionsplan des Rates und der Kommission zur bestmöglichen Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags über den Aufbau eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gebilligt und in seiner Schlussfolgerung 89 dazu aufgerufen, die Anstrengungen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor dem Hintergrund der neuen, mit dem Vertrag eröffneten Möglichkeiten zu intensivieren.