Erwägungsgrund 11 32011D0695
Der Anhörungsbeauftragte sollte bei der Prüfung der Berufung auf den Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant Unterstützung leisten können. Zu diesem Zweck wird dem Anhörungsbeauftragten erlaubt sein, wenn das jeweilige Unternehmen bzw. die jeweilige Unternehmensvereinigung dem zustimmt, die betreffenden Unterlagen prüfen und unter Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs eine entsprechende Empfehlung aussprechen.