Erwägungsgrund 6 32011D0695
Der Anhörungsbeauftragte sollte gemäß dem Statut der Beamten sowie den Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union ernannt werden. Danach können auch Bewerber berücksichtigt werden, die nicht Beamte der Kommission sind. Es sollte für Transparenz im Zusammenhang mit der Ernennung, Abberufung und Versetzung von Anhörungsbeauftragten gesorgt werden.