Erwägungsgrund 9 32011D0695
Das Mandat des Anhörungsbeauftragten in Wettbewerbsverfahren sollte so ausgestaltet sein, dass die effektive Wahrung der Verfahrensrechte in Kommissionsverfahren nach den Artikeln 101 und 102 AEUV und der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 insbesondere bezüglich des Anspruchs auf rechtliches Gehör gewährleistet ist.