Erwägungsgrund 12 32015D1339
Nach Maßgabe des geltenden Unionsrechts umfasst das entsprechende der Union zugeteilte Emissionsniveau die unter die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates fallenden Treibhausgasemissionen, soweit diese Treibhausgasemissionen in der Anlage A des Protokolls von Kyoto aufgeführt sind.